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Erster europäischer Beschluss zum CSS-Schutz getroffen

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In Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern ist nach wie vor nicht entschieden, ob Content Scramble System (CSS) ein Abspielschutz ist, den man umgehen darf. Unter Linux ist dieser Schritt notwendig, um sich beispielsweise mit CSS versehene DVDs anzuschauen. Ein Gericht in Helsinki, Finnland, hat nun entschieden, dass CSS kein wirksamer Schutz sei.

Die Betonung liegt hier auf dem Wort "wirksam", denn es ist nur strafbar solche Verfahren zu umgehen, die eine DVD wirksam schützen. Die Entscheidung des finnischen Gerichtes könnte nun auch Auswirkungen auf ganz Europa halten, deren "EU Copyright Directive" meist als Vorlage für die nationalen Gesetzestexte genommen wird. Man kann nur hoffen, dass das europäische Parlament auf Basis dieser Entscheidung ihre Empfehlung ändert beziehungsweise präzisiert.

Das Gerichtsurteil kam zustande, weil zwei finnische Aktivisten eine Anleitung zur Umgehung von CSS auf ihrer Webseite präsentierten, um sich danach selbst anzuzeigen.

Quelle: Golem

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