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[Update] Schweiz: Bundesauftrag an Microsoft gestoppt

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Die durch das Schweizer Handelsblatt am 1. Mai veröffentlichte Verlängerung der Verträge mit Microsoft wurden am 28. Mai durch eine superprovisorischen Verfügung des Bundesverwaltungsgericht gestoppt.

Am 1. Mai wurde im Schweizer Handelsblatt publiziert, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik an Microsoft einen Auftrag über 42 Millionen Schweizerfranken vergeben hat ohne diesen vorher öffentlich auszuschreiben. Bei dem Auftrag handelt es sich um Leistungen im Bereich Lizenzen, Support und Wartung von Software.

Seit dem Jahr 2004 gibt es in der Schweiz eine Regelung, dass solcherlei Aufträge für die Bundesebene ausgeschrieben werden müssen. Es ist zwar immer noch möglich, Aufträge direkt zu vergeben, aber dies erfordert besondere Gründe. Daher haben sich 18 Dienstleister aus dem Open-Source-Bereich, unter anderem Red Hat, Open Xchange und Zarafa, zusammen getan und Beschwerde eingereicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Auftrag heute mittels superprovisorischen Verfügung gestoppt, was einen ersten Erfolg darstellt. Superprovisorisch bedeutet nur, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden darf, bis das Gericht ein Urteil gesprochen oder die Verfügung wieder aufgehoben hat.

Danke an chrigu86 für diesen Artikel.

[Update] Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen mit einem Zwischenentscheid das generelle Verbot aufgehoben. Somit kann die Bundesverwaltung die Serviceleistungen von Microsoft weiter beanspruchen. Allerdings kann dies mit dem endgültigen Urteil wiederum aufgehoben werden.

Die Beschwerdeführer werten diesen Zwischenentscheid als Erfolg, da das Gericht das Bundesamt darauf hinweist, dass im Nachhinein eventuelle Anschaffungen als nichtig erklärt werden.

Das Bundesamt für Bauten und Logistik wird seine Entscheidungen nicht ändern, da man erst das endgültige Urteil abwarten möchte.

Ein weiteres Danke an chrigu86 für diesen Hinweis.

Quellen: NZZ Online und Heise
Quelle für das Update: NZZ Online


[Update 2] Wie Heute bekannt gegeben wurde sind die Bemühungen für einen aussergerichtlichen Vergleich vorerst gescheitert. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wird das Bundesverwaltungsgericht bitten das, bis am 10.12.09 zwecks Vergleich sistierten, Verfahren wieder aufzunehmen. Dass BBL betont das die gescheiterten Verhandlungen nichts an der bisherigen Beschaffungspolitik ändern werden und signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber den Beschwerdeführern.

Die Beschwerdeführer ihrerseits betonen, dass das BBL bei den Verhandlungen nur den Status Quo, wie er nach der umstrittenen Vergabe ist, untermauern wollten. Den Vergleichsvorschlag welcher der Bund anbot und auch nicht verhandeln wollte wird als "zahnloser und unverbindlich" beschrieben, weshalb man vom Gerichtsverfahren ein bedeutend besseres Ergebnis erwartet.

Quelle: news.admin.ch und digitale Nachhaltigkeit

Nochmals Danke an chrigu86 für diesen Hinweis.